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KI-Kennzeichnung ab 2. August 2026 –
Was Betreiber in der Praxis beachten müssen

Ab 2. August 2026 treten neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte und manipulierte Inhalte in Kraft. Für Unternehmen gelten klare praktische Regeln – unter bestimmten Bedingungen.

Kurzfassung – Das Wichtigste zum Mitnehmen

Nicht sämtliche KI-Anwendungen unterliegen einer Kennzeichnungsverpflichtung. Konkrete Markierungspflichten bestehen nur für in der KI-Verordnung (Artikel 50) aufgeführte Sonderfälle.

Sowohl Hersteller von KI-Lösungen als auch Nutzer (Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen) sind betroffen. Die nachstehenden Ausführungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Verpflichtungen aus der Perspektive eines Betreibers. Privatpersonen sind nicht erfasst.

In welchen Fällen ist eine Kennzeichnung erforderlich?

Deepfakes und synthetische Medien

Hierunter fallen Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die durch KI erzeugt oder manipuliert wurden und realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln. Sie können bei Zuschauern einen verfälschten Eindruck erwecken.

Konkrete Szenarien: künstliche Stimmen, Gesichtsaustausch1), Hinzufügen oder Entfernen von Personen im Bild, Darstellung von Ereignissen, die nie stattgefunden haben, oder substantielle Veränderung von Aussage oder Bedeutung.

KI-verfasste oder KI-überarbeitete Textinhalte

Eine Kennzeichnungspflicht ist gegeben, sofern Texte mittels KI-Systemen erstellt oder bearbeitet wurden, für die Öffentlichkeit zugänglich sind und dazu dienen, die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Belang zu unterrichten.

Wie erfolgt die Kennzeichnung in der Praxis?

Die Markierung muss transparent, eindeutig erkennbar und an prominenter Stelle platziert sein und sollte beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein.

  • Grafiken und Fotos: Hinweis direkt auf der Grafik oder als deutlich sichtbares Etikett angebracht.
  • Bewegtbilder und Animationen: Markierung zu Anfang – bei längeren Formaten oder Live-Inhalten in regelmäßigen Abständen wiederholen.
  • Sprachaufnahmen und Podcasts: Deutlich verständlicher akustischer Hinweis – bei längeren Inhalten mehrfach einbinden.
  • Schriftliche Texte: Etikett am Anfang oder direkt unter der Überschrift (wie hier in diesem Beitrag).

Ein einzelner Verweis in Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen oder Profilinformation genügt nicht.

Wann entfällt die Kennzeichnungspflicht?

  • wenn nur minimale technische Nachbearbeitungen (z. B. Zuschnitt, Farbabstimmung oder Rauschfilterung) über KI vorgenommen wurden
  • wenn KI für interne Unternehmenskommunikation oder Verkaufstexte für Produkte und Dienstleistungen verwendet wurde
  • wenn ein echter Mitarbeiter die Inhalte redaktionell überprüft und die volle Verantwortung dafür übernommen hat

Verfügbare Labels und Formulierungen

Die offiziellen EU-Labels (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content) sind freiwillig einsetzbar.

Allgemeines AI-Logo

Allgemeines AI-Logo

AI GENERATED Label

AI GENERATED

AI MODIFIED Label

AI MODIFIED

Alternativ sind Eigenentwicklungen zulässig, müssen aber denselben Anforderungen genügen – klar, deutlich und barrierearm für alle Nutzer. Beispiel: „AI MODIFIED – Dieses Bild wurde durch künstliche Intelligenz bearbeitet".

Handlungsempfehlungen für Organisationen

  • Nicht wahllos alle Inhalte markieren – aber im Zweifelsfall eher kennzeichnen als nicht.
  • Prozessabläufe dokumentieren: Wer trägt Verantwortung, wie erfolgt die Kontrolle, welche Genehmigungsschritte gibt es.
  • Konsequente Kennzeichnungsvorlagen: Gleichmäßige Overlay für Grafiken, Intro-Sequenzen für Videos, Labels für Texte.
  • Schulung und Richtlinien: Mitarbeitende einweisen und verbindliche Standards etablieren.

Anmerkungen

1) Gesichtsaustausch (Face Swap)

Ein Face Swap ersetzt in Bildern oder Videos das Antlitz einer Person durch das einer anderen. Das Originalgesicht wird technisch erfasst, entfernt und durch ein weiteres Antlitz ersetzt. Häufig wirkt das Resultat, als ob die andere Person tatsächlich anwesend gewesen wäre.


Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine juristische Beratung dar. Für individuelle Fragen konsultieren Sie einen Rechtsberater.