Hochrisiko-KI nach Anhang III:
welche Systeme betroffen sind

Nicht jede KI ist gleich. Der EU AI Act unterscheidet nach Risiko – und für Hochrisiko-Systeme gelten die umfangreichsten Anforderungen.
Die acht Kategorien
Anhang III der KI-Verordnung listet acht Bereiche, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten: biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration und Asyl sowie Justiz und demokratische Prozesse.
Die Kernpflichten
Anbieter von Hochrisiko-Systemen müssen ein Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus etablieren (Art. 9), eine vollständige technische Dokumentation vorhalten, menschliche Aufsicht ermöglichen, eine Konformitätsbewertung durchführen, die CE-Kennzeichnung anbringen und ihr System in der EU-Datenbank registrieren.
Neue Fristen durch den Digital Omnibus
Durch den 2026 beschlossenen Digital Omnibus verschieben sich die Anwendungsfristen für eigenständige Anhang-III-Systeme auf den 2. Dezember 2027. Der Umfang der Pflichten bleibt jedoch identisch – der zusätzliche Zeitrahmen dient allein der Vorbereitung.
Was Betreiber jetzt prüfen sollten
Unternehmen sollten frühzeitig klären, ob ihre Systeme unter Anhang III fallen. Besonders im Personalbereich – etwa bei KI-gestützter Bewerberauswahl – ist die Hochrisiko-Einstufung schnell erreicht. Wer hier aktiv wird, verschafft sich einen entscheidenden Zeitvorsprung.