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EU AI Act: Was zum 2. August 2026 gilt –
und warum KI-Kompetenz jetzt entscheidend ist

Der 2. August 2026 galt lange als großer Stichtag des EU AI Act. Der Digital Omnibus hat viele Hochrisiko-Fristen verschoben – die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 bleibt jedoch bestehen.

Der 2. August 2026 galt lange als der entscheidende Stichtag des EU AI Act. Die Rechtslage hat sich 2026 jedoch verschoben – und gerade deshalb rückt eine Pflicht in den Mittelpunkt, die längst gilt: die KI-Kompetenz nach Artikel 4.

Seit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung am 1. August 2024 greifen ihre Regeln in Stufen. Der 2. August 2026 markiert die reguläre Vollanwendung großer Teile der Verordnung. Für Unternehmen ist das Bild seit dem sogenannten Digital Omnibus allerdings differenzierter, als es die Schlagzeilen vermuten lassen – und genau hier setzt unsere Beratungspraxis an.

Was zum 2. August 2026 vorgesehen war

Ursprünglich sollten zu diesem Datum die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III greifen – etwa in Beschäftigung, Bildung, kritischer Infrastruktur und beim Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen. Ebenso vorgesehen waren die volle Wirksamkeit der Governance-Strukturen, der Sanktionsvorschriften und der Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Der Digital Omnibus: verschoben, nicht gestrichen

Am 19. November 2025 legte die Europäische Kommission den Digital Omnibus vor – ein Vereinfachungspaket, das im Juni 2026 von Parlament und Rat final gebilligt wurde. Das Ergebnis: Die Compliance-Fristen für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III verschieben sich auf den 2. Dezember 2027, für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Entscheidend ist: Es wurde keine einzige materielle Pflicht gestrichen. Verschoben wurden allein die Durchsetzungsdaten für bestimmte Hochrisiko-Systeme. Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung bleiben unverändert. Die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte greifen bereits ab dem 2. Dezember 2026.

Artikel 4: Die KI-Kompetenzpflicht bleibt unberührt

Was in der Debatte um Verschiebungen oft untergeht: Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 – und wird durch den Digital Omnibus nicht angetastet. Sie verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden zu sorgen. Wer KI im Unternehmen entwickelt oder nutzt, muss die Menschen dahinter befähigen.

Warum es auf Nachweisbarkeit ankommt

Der EU AI Act schreibt keine formale Zertifizierung vor. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Im Prüfungsfall müssen Unternehmen belegen können, dass sie ihre Kompetenzpflicht erfüllt haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – für KMU gelten reduzierte Obergrenzen, die Pflicht selbst besteht jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was ein belastbarer Nachweis enthält

Allgemeine Sensibilisierung
für alle Mitarbeitenden, die mit KI in Berührung kommen.

Rollen- und kontextspezifische Schulungen
abgestimmt auf die tatsächlich eingesetzten Systeme.

Rechtliche und ethische Grundlagen
inklusive Datenschutz (DSGVO) und Grundrechten – dokumentiert nach Inhalt, Teilnehmenden, Zeitpunkt und Umfang, mit regelmäßiger Auffrischung.

Unsere Empfehlung: Die verschobenen Fristen sind kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Zeitfenster. Wer seine Belegschaft heute befähigt und das dokumentiert, erfüllt nicht nur Artikel 4, sondern legt das Fundament für alle weiteren Pflichten der KI-Verordnung.