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Ein Jahr Artikel 4:
Bilanz der KI-Kompetenzpflicht

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht. Ein Rückblick auf ein Jahr Umsetzung – und was Unternehmen daraus lernen.

Seit einem Jahr sind Unternehmen verpflichtet, KI-Kompetenz sicherzustellen. Zeit für eine Zwischenbilanz aus der Beratungspraxis.

Ein stiller, aber wirksamer Meilenstein

Am 2. Februar 2025 trat mit Artikel 4 die erste unmittelbar für alle KI-nutzenden Unternehmen relevante Pflicht des EU AI Act in Kraft. Anders als die vieldiskutierten Hochrisiko-Regeln kam sie ohne großes Aufsehen – ihre Reichweite ist jedoch enorm, denn sie betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt.

Wo Unternehmen stehen

Die Umsetzung verlief sehr unterschiedlich. Größere Organisationen haben strukturierte Schulungsprogramme etabliert, während viele kleine und mittlere Unternehmen die Pflicht zunächst unterschätzten. Ein wiederkehrendes Muster: KI wird genutzt, die dazugehörige Qualifizierung und ihre Dokumentation aber vernachlässigt.

Die wichtigsten Lehren

Erstens: KI-Kompetenz ist kein Einmalprojekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Zweitens: Ohne Dokumentation ist die beste Schulung im Ernstfall wertlos.

Drittens: Kompetenz zahlt sich unmittelbar aus – geschulte Teams nutzen KI produktiver und vermeiden kostspielige Fehler.

Ausblick

Mit den näher rückenden weiteren Stufen der KI-Verordnung wird die Kompetenzpflicht zum Fundament, auf dem alle weiteren Anforderungen aufbauen. Unternehmen, die hier früh investiert haben, sind für die kommenden Jahre bestens aufgestellt.

Sie haben Artikel 4 noch nicht umgesetzt? Es ist nicht zu spät – wir bringen Ihr Team schnell, verständlich und nachweisbar auf Stand.